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Es wurde ein besonderer Wettbewerb für die Zulassung zur Hochschulbildung für Studenten geschaffen, die die Sekundarschulbildung durch berufliche Bildungswege und fachspezifische künstlerische Kurse abgeschlossen haben.

Der Sonderwettbewerb ist freiwillig und steht sowohl universitären als auch polytechnischen Hochschuleinrichtungen offen. Die Bewerbung an öffentlichen Hochschuleinrichtungen erfolgt auf nationaler Ebene über eine Plattform auf der Website der Generaldirektion für Hochschulbildung. Bewerbungen an privaten Hochschulen erfolgen direkt bei diesen Einrichtungen.

  • Die Bewertung und Einstufung der Kandidaten erfolgt auf der Grundlage der folgenden kumulativen Kriterien: die endgültige Kurseinstufung, die der Student erreicht hat,
  • die Einstufung der Abschlussprüfungen der jeweiligen Kurse;
  • und die Einstufung der Tests zur Bewertung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die von der Hochschuleinrichtung, für die sie gelten, verlangt werden und die auf örtlicher, regionaler oder nationaler Ebene organisiert werden können.

Für Studenten, die aus ausländischen Sekundarschulkursen kommen, können die Einrichtungen vorsehen, dass die Prüfungen über technologische Plattformen oder per Videokonferenzschaltung durchgeführt werden.

Es ist nach wie vor möglich, dass sich alle Studenten, auch die aus berufsbildenden Studiengängen, über den nationalen Wettbewerb für den Zugang zu allen Studiengängen bewerben.

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